Neue Regeln leicht erklärt
Wer ab 1. Mai einfacher seinen Nachnamen ändern kann
Das neue Namensrecht erleichtert vor allem das Tragen von Doppelnamen – für Eheleute und ihre Kinder.
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Mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens – das verspricht das neue Namensrecht ab kommender Woche. Vor allem bei Doppelnamen wird es mehr Optionen geben. Welche Regeln dann für wen gelten.

Nachnamen verraten oft etwas über die Familiengeschichte, den früheren Beruf, manchmal klingen sie schön, bringen vielleicht Vorteile mit sich. Manchmal bringen sie aber auch Ärger, können zur Belastung werden. So empfand es auch die Familie des rheinland-pfälzisches Chefs der Staatskanzlei. Kürzlich verschickte deshalb die Regierungssprecherin eine Meldung, wonach Fedor Ruhose (SPD) ab sofort nicht mehr so heißt, sondern den klangvollen Nachnamen Rose trägt.

„Mit meinem bisherigen Nachnamen bleibt man zwar meist im Ohr der Menschen ‚hängen‘, aber einfach ist es damit nicht immer“, schrieb Rose zu den Gründen auf dem Portal LinkedIn, wo er sich auf einem Foto mit der gleichnamigen Blume zeigt. „Da das Namensrecht einen Weg ermöglicht, erfüllen wir den Wunsch und die Bitte der Kinder.“ Eine solche Namensänderung kann im Prinzip jeder beantragen, der wichtige Gründe dafür hat, etwa weil die Namen anstößig klingen, falsch ausgesprochen oder verwechselt werden. Die jeweilige Kommunalverwaltung – meist das Standesamt – entscheidet darüber im Einzelfall.

Fedor Rose, Staatssekretär und Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, hieß bis vor Kurzem noch Ruhose. Eine solche Namensänderung kann im Prinzip jeder beantragen, der wichtige Gründe dafür hat.
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Das ist der eine Weg, in Deutschland seinen Nachnamen zu ändern. Diese Art der Namensänderung machte aber nicht das neue Namensrecht möglich, wie die Staatskanzlei zunächst falsch verkündete. Es gab bloß einen zeitlichen Zufall. Denn ab kommenden Donnerstag, 1. Mai, wird es für mehr Menschen einfacher werden, ihren Nachnamen zu ändern. Nicht nur für jene, die ein Problem damit haben. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundestag eine Modernisierung des Namensrechts beschlossen. Nun treten die Regeln mit mehr Wahlfreiheit in Kraft.

Ehepartner dürfen sich künftig nicht nur gemeinsam für den Nachnamen eines Partners entscheiden oder jeder seinen eigenen behalten. Auch ein gemeinsamer Doppelname für beide Eheleute ist möglich. Lisa Meyer und Dirk Müller könnten also künftig Meyer-Müller heißen oder umgekehrt. Es gibt lediglich eine Einschränkung: Der gemeinsame Nachname darf nur aus zwei Namen bestehen. Hätte Lisa vor der Heirat Becker-Meyer geheißen, könnte die Familie nicht den Namen Becker-Meyer-Müller tragen.

Weitere Fragen – und Antworten zum neuen Namensrecht:

Wenn die Eltern einen Doppelnamen wählen: Wie heißen künftig die Kinder?

Auch die Kinder der Eheleute können künftig den Doppelnamen ihrer Eltern annehmen. Das gilt sogar, wenn die Eltern selbst ihren eigenen Geburtsnamen behalten. Ebenfalls können nichteheliche Lebensgemeinschaften für ihre Kinder einen Doppelnamen aus ihren beiden Familiennamen bestimmen, obwohl sie diesen selbst nicht tragen dürfen.

Was ist mit bereits verheirateten Paaren?

Ehepaare, die noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können dies jederzeit nachholen. Auch Ehepaare, die bereits einen gemeinsamen Namen führen, können einen aus ihren beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen neu bestimmen. Ein Bindestrich zwischen beiden Namen ist übrigens nicht Pflicht. Was nicht geht: Die beiden Namen zu einem neuen zusammenzusetzen – etwa Meyermüller.

Was passiert bei einer Scheidung?

Wenn sich Eltern scheiden lassen, können Kinder künftig einfacher ihren Namen ändern. Bisher galt das nur für die Elternteile, die ihren Ehenamen ablegen und den zuvor geführten Geburtsnamen wieder annehmen konnten. Volljährige Kinder, die nur den Namen eines Elternteils erhalten haben, sollen ihren Namen einmalig neu bestimmen können – etwa durch Wechsel zum Namen des anderen Elternteils oder auf einen Doppelnamen, der sich aus den beiden Elternnamen zusammensetzt.

Wo und wie kann man seinen Namen ändern lassen?

Dafür bleiben die Standesämter zuständig. Eheleute können den Doppelnamen – wie auch bislang den Ehenamen – bestimmen und dem Standesamt mitteilen. Das gilt auch für die Namen der Kinder. Die Kosten für die Namensänderung variieren je nach Verwaltung.

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