Neue Wärmepumpen und Ladestationen können ab Januar reguliert werden - Sprecher der Energienetze Mittelrhein erklärt Details: Wenn Netze überlastet sind: Betreiber dürfen Strombezug künftig einschränken
Neue Wärmepumpen und Ladestationen können ab Januar reguliert werden - Sprecher der Energienetze Mittelrhein erklärt Details
Wenn Netze überlastet sind: Betreiber dürfen Strombezug künftig einschränken
Sollten Stromnetze überlastet sein, dürfen Netzbetreiber ab dem neuen Jahr den Strombezug von steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen oder Ladestationen temporär einschränken. Sie ziehen mehr Strom als die meisten Haushaltsgeräte. Foto: Christoph Schmidt/dpa Christoph Schmidt. picture alliance/dpa
Netzbetreiber dürfen ab Januar den Strombezug von neu in Betrieb genommenen Wärmepumpen oder Ladestationen einschränken, sollte eine Überlastung des Stromnetzes drohen. Was das bedeutet, erklärt ein Sprecher der Energienetze Mittelrhein, einer der größten Netzbetreiber im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Wärmepumpen und heimische Ladestationen für E-Autos, die Wallboxen, sind sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie ziehen mehr Strom als die meisten anderen Haushaltsgeräte – und ihre Zahl nimmt stetig zu. Stichwort: Wärme- und Energiewende. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur jetzt angekündigt, dass Netzbetreiber künftig den Strombezug dieser Geräte zeitweise regulieren können, sofern eine Überlastung des Stromnetzes droht.