Neue Wärmepumpen und Ladestationen können ab Januar reguliert werden - Sprecher der Energienetze Mittelrhein erklärt Details
Wenn Netze überlastet sind: Betreiber dürfen Strombezug künftig einschränken
Strompreise
Sollten Stromnetze überlastet sein, dürfen Netzbetreiber ab dem neuen Jahr den Strombezug von steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen oder Ladestationen temporär einschränken. Sie ziehen mehr Strom als die meisten Haushaltsgeräte. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Christoph Schmidt. picture alliance/dpa

Netzbetreiber dürfen ab Januar den Strombezug von neu in Betrieb genommenen Wärmepumpen oder Ladestationen einschränken, sollte eine Überlastung des Stromnetzes drohen. Was das bedeutet, erklärt ein Sprecher der Energienetze Mittelrhein, einer der größten Netzbetreiber im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Wärmepumpen und heimische Ladestationen für E-Autos, die Wallboxen, sind sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie ziehen mehr Strom als die meisten anderen Haushaltsgeräte – und ihre Zahl nimmt stetig zu. Stichwort: Wärme- und Energiewende. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur jetzt angekündigt, dass Netzbetreiber künftig den Strombezug dieser Geräte zeitweise regulieren können, sofern eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region