Rheinland-Pfalz
Fall Jens Ahnemüller: Warum der Landtag die Geschäftsordnung geändert hat
Hier wird Jens Ahnemüller künftig nicht mehr sitzen. Er bekommt einen Platz außerhalb der Fraktion. Foto: Carsten Zillmann
Zillmann

Sein Stuhl blieb leer: Jens Ahnemüller fehlte bei der Landtagssitzung am Mittwoch – erwartungsgemäß und entschuldigt. Trotzdem stand der Abgeordnete, der am Dienstag wegen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu aus der AfD-Fraktion geschmissen worden war, gleich zu Beginn der Plenarsitzung im Mittelpunkt. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen beantragten eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags.

Aktualisiert am 27. September 2018 20:33 Uhr
Fortan braucht es wie in mehreren anderen Bundesländern mindestens fünf Abgeordnete, die derselben in den Landtag gewählten politischen Partei angehören, um eine Fraktion zu bilden. Bislang hatte es in Paragraf acht der Geschäftsordnung geheißen, dass sich Abgeordnete derselben Partei zur Fraktion zusammenschließen können – es genügten zwei Parlamentarier.

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