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Rheinland-Pfalz
Mit dem Etikett „Investition“ konnte das Land seine Obergrenze für neue Schulden rechtswidrig erhöhen. Denn die erlaubte Schuldenhöhe richtet sich nach der im Etat veranschlagten Summe der Investitionen.
Nach diesem Urteil muss der Landtag nun entweder den Pensionsfonds auflösen oder ihn verfassungskonform gestalten. Entscheidet er sich für die zweite Lösung, muss ...
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