Justiz Urteil: Mainzer Minister war nicht zuständig - Hells Angels wollen sich auch gegen Bund wehren
Rocker wehren sich gegen Vereinsverbot – Erneut Abfuhr fürs Land
Mitglieder des Hells Angels MC Bonn
Mitglieder des Rockerclubs Hells Angels Bonn. Foto: Mario Vedder/Archiv
Mario Vedder/Archiv. dpa

Rheinland-Pfalz. Das Mainzer Innenministerium handelte „formell rechtswidrig“, als es am 10. März 2016 kurz vor der Landtagswahl den Verein „Hells Angels Motorradclub (MC) Bonn“ verbot. Dies bescheinigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz Innenminister Roger Lewentz (SPD) erneut – jetzt auch in einem Urteil.

Dass es so kommt, war seit dem Beschluss im Eilverfahren vom Juli 2016 absehbar. Aber das Ministerium hob das Verbot nicht auf, wollte bis zuletzt eine OVG-Entscheidung in der Hauptsache, obwohl Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 11. November den Rocker-Klub verboten hatte.

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