Rheinland-Pfalz - Zuckersüße Berliner, Plunderhörnchen und Schokocroissants - damit befasst sich derzeit das oberste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz. Fünf Richter verhandeln in Koblenz in einem Berufungsprozess über die Frage: Wie müssen Supermärkte ihre Fertigpackungen für die Leckereien beschriften? Müssen sie auf Tüten oder Plastikschachteln nur die Stückzahl nennen oder auch das Gewicht?
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Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Rheinland-Pfalz – Zuckersüße Berliner, Plunderhörnchen und Schokocroissants – damit befasst sich derzeit das oberste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz. Fünf Richter verhandeln in Koblenz in einem Berufungsprozess über die Frage: Wie müssen Supermärkte ihre Fertigpackungen für die Leckereien beschriften?