Koblenz/Mainz
Patient tot: Arzt haftet für Fehler
Zeitung: Konzept für höhere Ärzte-Honorare im Ministerium
Zeitung: Konzept für höhere Ärzte-Honorare im Ministerium
DPA

Koblenz/Mainz. Er kam zum Arzt, berichtete von starken Schmerzen in der linken Körperseite und die Diagnose brachte er auch gleich mit: Es sei ein eingeklemmter Nerv. Der Arzt folgte der Eigendiagnose des 36-jährigen Rettungssanitäters - der starb kurz danach an einem Herzinfark. Das Olg Koblenz gab nun einer Schadensersatzklage statt.

Lesezeit 1 Minute
Koblenz/Mainz. Unterlässt ein Arzt wegen der selbstbewusst vertretenen Eigendiagnose seines Patienten eine wichtige Untersuchung, dann haftet er auch für den Behandlungsfehler. Das Oberlandesgericht Koblenz gab einer Schadensersatzklage der Hinterbliebenen eines 36-Jährigen statt.

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