Nach Medienberichten gibt es im FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium Überlegungen, Ärzten ein Zusatzeinkommen zu verschaffen. Foto: Marijan Murat/SymbolfotoFoto: DPA
Er kam zum Arzt, berichtete von starken Schmerzen in der linken Körperseite und die Diagnose brachte er auch gleich mit: Es sei ein eingeklemmter Nerv. Der Arzt folgte der Eigendiagnose des 36-jährigen Rettungssanitäters – der starb kurz danach an einem Herzinfark. Das Olg Koblenz gab nun einer Schadensersatzklage statt.
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Koblenz/Mainz. Unterlässt ein Arzt wegen der selbstbewusst vertretenen Eigendiagnose seines Patienten eine wichtige Untersuchung, dann haftet er auch für den Behandlungsfehler. Das Oberlandesgericht Koblenz gab einer Schadensersatzklage der Hinterbliebenen eines 36-Jährigen statt. Der Mainzer Mediziner hätte den Eigenbefund sorgfältiger überprüfen müssen, meinten die Richter.
Der vermutete eingeklemmte Nerv hatte sich als ...
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