Rheinland-Pfalz

Landesregierung beschließt Lockerung: Testpflicht entfällt für dreifach Geimpfte

Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

Menschen, die bereits ihre dritte Corona-Impfung erhalten haben, sind von der Testpflicht im Rahmen der 2G-plus-Regelung ausgenommen. Diese Entscheidung hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sondersitzung zur neuen Corona-Bekämpfungsverordnung getroffen.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung. Die Verordnung soll von diesem Samstag an in Kraft treten. „Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen„, betont Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher soll ab Samstag, so Dreyer, “flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann„, gelten.

In einer Mitteilung der Staatskanzlei wird Dreyer außerdem wie folgt zitiert: “Wir haben im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus."

Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.