Erinnerungslücken tauchen im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe an der Ahr immer wieder auf. Aber eine hat die heutige Landrätin und frühere Bürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand, so geärgert, dass sie Strafanzeige gegen einen Beamten der Kreisverwaltung wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage erstattet hat. Das bestätigt auf Anfrage Oberstaatsanwalt Dietmar Moll in Koblenz.
Hintergrund: Am 14. Juli 2021, dem Tag der tödlichen Flut, wollte Weigand ihren Vorgänger Jürgen Pföhler gegen 16.18 Uhr mit dramatischem Appell drängen, den Katastrophenalarm auszurufen. Sie erreichte nur Pföhlers engen Mitarbeiter, der bei einem Rückruf erklärt habe, dass man vorher „noch Daten prüfen“ müsse, sagte Weigand in Mainz. Der Alarm wurde erst um 23.09 Uhr ausgerufen. Da soll die Ahr in Altenahr schon auf fast zehn Meter angeschwollen sein.
Jener Beamte der Kreisverwaltung aber konnte sich am 1. Juli im U-Ausschuss zunächst nicht an Weigands Appell erinnern. Der Tenor des Gesprächs sei ein anderer gewesen. Aber im Laufe der Vernehmung schloss er auch nicht mehr aus, dass auch das Wort „Katastrophenalarm“ gefallen sei. Wegen dieser Relativierung noch in der Sitzung sieht die Koblenzer Staatsanwaltschaft nun „keinen Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen“. Eine vorsätzliche Falschaussage innerhalb einer abgeschlossenen Vernehmung liege nicht vor.
Dass eine uneidliche Falschaussage in einem U-Ausschuss hart bestraft wird, musste Ex-Finanzminister Ingolf Deubel erfahren. Der auch wegen Untreue beim Skandal um den Nürburgring verurteilte Ex-Politiker kassierte dafür eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. us