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Rheinland-Pfalz

H5N8 breitet sich immer noch aus: Streit über die Stallpflicht bei Vogelgrippe

Von Angela Kauer
Ab in den Stall: Im Dezember wurde die Vogelgrippe erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. In vielen Landkreisen gilt die Stallpflicht für Geflügel aller Art. Doch bei den Haltern regt sich Widerstand. Die Stallpflicht sei Tierquälerei, heißt es vom Verband der Rassegeflügelzüchter.  Foto: dpa
Ab in den Stall: Im Dezember wurde die Vogelgrippe erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. In vielen Landkreisen gilt die Stallpflicht für Geflügel aller Art. Doch bei den Haltern regt sich Widerstand. Die Stallpflicht sei Tierquälerei, heißt es vom Verband der Rassegeflügelzüchter. Foto: dpa

Wäre es nach dem Willen der Behörden gegangen, 540 Hühner, Enten und andere Rassevögel wären jetzt tot. Anfang Januar wurde in einer Zucht im pfälzischen Wörth die Vogelgrippe nachgewiesen. Es war der erste Ausbruch unter Zuchtgeflügel in Rheinland-Pfalz.

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Die Keulung. Behördendeutsch für das vorsorgliche Töten des ganzen Bestandes – war schon angeordnet. Genaue Tests zeigten dann: Die kranken Tiere haben die Virusvariante H5N3. Sie ist weniger ansteckend als das für den Menschen zwar ungefährliche, für Geflügel aber tödliche H5N8. Ein Gericht entschied: Für die infizierten Tiere in Wörth ...