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Limburg
In zwei Fällen führten demnach die Manipulationsversuche des Angeklagten nicht zum Ziel. Eine Frau aber tötete sich im Jahr 2016 selbst. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Opfer wegen ihres psychischen Zustandes nicht in der Lage gewesen waren, sich aus eigener Kraft für einen solchen Schritt zu entscheiden.
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