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St. Goarshausen

Entscheidungen im Stadtrat St. Goarshausen: Vier von fünf Bürgerbegehren abgeschmettert

Von Karin Kring
Die Loreley-Freilichtbühne soll auch weiterhin in der Hand der Stadt St. Goarshausen bleiben. In diesem Punkt folgte der Stadtrat einem von fünf Bürgerbegehren. Eine Übergabe der Bühne an die Verbandsgemeinde Loreley ist nicht geplant.
Die Loreley-Freilichtbühne soll auch weiterhin in der Hand der Stadt St. Goarshausen bleiben. In diesem Punkt folgte der Stadtrat einem von fünf Bürgerbegehren. Eine Übergabe der Bühne an die Verbandsgemeinde Loreley ist nicht geplant. Foto: picture alliance/dpa

Mit fünf Bürgerbegehren war das Dreierteam Daniel Daum, Bernhard Roth und Harald Steil vor einer Woche in der Stadtratssitzung angetreten und hatte seine Anliegen vorgestellt. Jetzt, nur eine Woche später, wurde darüber im Stadtrat St. Goarshausen beraten und entschieden. Ergebnis: Vier von fünf Begehren sind vom Tisch. Aus den verschiedensten Gründen. Nur in einem Punkt will die Stadtspitze dem Anliegen von Daum folgen.

Lesezeit: 3 Minuten
1 Parkflächen für die Loreley-Freilichtbühne: Dieses Bürgerbegehren entfällt, das heißt es hat sich bereits erübrigt. Die freien Flächen, die, wenn Konzerte stattfinden, für die Loreleybühne als Parkflächen für die Besucher dienen, sind bereits von der VG Loreley erworben worden. Diesen Beschluss hatte der VG-Rat bereits am 10. November in einer ...
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Fehlende Unterschriften: Daum kündigt erneuten Vorstoß an

Daniel Daum und seine Mitstreiter zeigten sich mit dem Ergebnis der Ratssitzung unzufrieden. Daum äußerte im Nachgang, dass zu Punkt 5 die erforderlichen Unterschriften sehr wohl vorgelegen hätten. Das habe er schriftlich mit Eingansstempel der Verwaltung.

Die Verwaltung hingegen erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der besagte Stempel lediglich den Eingang der Liste bestätigte. Die sich dann anschließende Prüfung der Unterschriften ergab, dass für die Bürgerbegehren 1 bis 4 ausreichend gültige Unterschriften vorgelegt wurden. Für das Bürgerbegehren Nr. 5 wurden lediglich 88 gültige Unterschriften vorgelegt. Zwei vorgelegte Unterschriften konnten nicht anerkannt werden. Vier Unterschriften waren in einer Liste namentlich benannt aber tatsächlich nicht beigefügt.

Daum kündigte trotzdem an, dies nicht zu akzeptieren. Er habe sogar „Ersatzunterschriften“ vorliegen, sagte er. Er werde die noch erforderlichen Unterschriften einholen und das Bürgerbegehren bezüglich der Überprüfung der Bilanzen des Bühnenpächters erneut einreichen.

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