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Langenlonsheim

Landrätin: Containersiedlung wird abgebaut

Von Anna-Maria Pejsek
Mitten im Wohngebiet an der Langenlonsheimer Cramerstraße, hinter einem blickdichten Zaun, stehen 16 Container der Firma Embeka auf einem Privatgrundstück. Hier leben Arbeiter leben, momentan angeblich 33. Die Siedlung entstand ohne Baugenehmigung, sagen Kreis und Kritiker. Foto: Anna-Maria Pejsek
Mitten im Wohngebiet an der Langenlonsheimer Cramerstraße, hinter einem blickdichten Zaun, stehen 16 Container der Firma Embeka auf einem Privatgrundstück. Hier leben Arbeiter leben, momentan angeblich 33. Die Siedlung entstand ohne Baugenehmigung, sagen Kreis und Kritiker. Foto: Anna-Maria Pejsek

Auf einmal geht's ganz schnell: Eine seit sechs Jahren von Anwohnern, Gemeinde und Kreisbauamt mit Argwohn betrachtete Containersiedlung im Langenlonsheimer Wohngebiet an der Cramerstraße wird nächste Woche abgebaut. Das bestätigte Landrätin Bettina Dickes am Donnerstag auf Anfrage des „Oeffentlichen“.

Lesezeit: 2 Minuten
Bis dahin war es ein langer Weg. Denn den Anwohnern ist die Siedlung schon lange ein Dorn im Auge. Dort seien Bauarbeiter, vor allem aus dem europäischen Osten, untergebracht. Und das in Corona-Zeiten. Neben den mangelhaften Hygienestandards klagen die genervten, teils auch verärgerten Anwohner über „laute Partys, lange Grillnächte im ...
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Ob in der Gemeinde oder außerhalb: Bauen auf einem Privatgrundstück nur mit Genehmigung

Auch auf Privatgrundstücken darf nicht einfach gebaut werden. Es muss eine Baugenehmigung her. Im Langenlonsheimer Container-Fall liegt keine Genehmigung vor. Und so kann der Kreis eine Räumung verfügen oder die Möglichkeit geben, eine rechtliche Genehmigung auszustellen. Im Fall der Containersiedlung handelt es sich um einen sogenannten „unbeplanten Innenbereich“, das heißt: Es liegt kein Bebauungsplan vor. Unbeplante Innenbereiche entwickeln sich mit der Zeit in einer Stadt, einem Dorf. Anders bei Neubaugebieten, bei denen vom Haus bis zum Zaun alles festgelegt ist. Die Gemeinde kann einschreiten; sie lässt mithilfe des Kreisbauamtes prüfen, ob eine solche Bebauung im Dorf zulässig ist. Wenn die Baubehörde anderer Meinung ist, kann sie das Einvernehmen ablehnen. Kommt es dann, wie in diesem Fall,

vor den Kreisrechtsausschuss, eine vorgerichtliche Instanz, kann der Ausschuss aber auch anders befinden. „Der Kreisrechtsausschuss kann im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit entscheiden“, betont Juristin Friederike Münzenberg von der Kreisverwaltung. Ist dann noch immer keine Einigung in Sicht, geht das Ganze vor Gericht. amp

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