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Koblenz
Dennoch muss der erheblich und einschlägig vorbestrafte Mann, den der Staatsanwalt als Gewohnheitsverbrecher bezeichnet, weitere viereinhalb Jahre in Haft verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte mit rumänischer Staatsangehörigkeit hat laut der Strafregister zahlreicher europäischer Länder mehrere Haftstrafen für diverse Taten verbüßt (die RZ berichtete). Sein Weg führte ihn ...
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