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Cochem

Schwäne illegal gefüttert: Tierliebhaber müssen Bußgeld zahlen

Ein Bußgeldrichter hat sich nicht zu fragen, ob eine Verordnung sinnvoll oder rechtmäßig ist, sondern ob gegen diese Verordnung verstoßen wurde. So begründete Amtsrichter Wilfried Johann sein Urteil im Bußgeldverfahren um die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Cochem. Ein 60-Jähriger aus der Eifel und ein 77-Jähriger aus Cochem müssen jeweils 500 Euro und 300 Euro Bußgeld zahlen, weil sie in Cochem die Moselschwäne gefüttert haben, obwohl die Gefahrenabwehrverordnung der VG Cochem dies untersagt.

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Cochem - Ein Bußgeldrichter hat sich nicht zu fragen, ob eine Verordnung sinnvoll oder rechtmäßig ist, sondern ob gegen diese Verordnung verstoßen wurde. So begründete Amtsrichter Wilfried Johann sein Urteil im Bußgeldverfahren um die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Cochem. Ein 60-Jähriger aus der Eifel und ein 77-Jähriger aus Cochem müssen jeweils ...