Klinikum Idar-Oberstein
20 Millionen Euro sollen Baukosten absichern
Seit vier Wochen gibt es einen Baustopp am Klinikum Idar-Oberstein
Hosser

Gleich vier Gremien beschäftigen sich am Montag mit möglichen kommunalen Bürgschaften für den Neubau des Klinikums Idar-Oberstein. Dabei gehe es ausschließlich um die Baukosten für die laufende Sanierung, betont die Kreisverwaltung.

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Nach zahlreichen lösungsorientierten Gesprächen und Verhandlungen über die Unterstützung der Klinikum Idar-Oberstein GmbH durch die kommunale Familie stehen am Montag richtungweisende Entscheidungen in den Gremien der vier kommunalen Gesellschafter an: Kreistag, Stadtrat Idar-Oberstein, Verbandsgemeinderat Baumholder und Stadtrat Baumholder treten am frühen Abend zusammen, die ersteren beiden in einer gemeinschaftlichen Sitzung in der Messe Idar-Oberstein.

Konkret geht es um Bürgschaften für den Ergänzungsneubau des Klinikums in Göttschied, den größtenteils das Land Rheinland-Pfalz finanziert, und die Änderung des Gesellschaftsvertrags. Vorgesehen sind eine Bürgschaft aller kommunalen Gesellschafter über insgesamt 5 Millionen Euro ab November 2025 und eine weitere über insgesamt 15 Millionen Euro frühestens ab Juni 2026.

Gesellschaftervertrag muss geändert werden

„Die Bürgschaften sollen ausschließlich die Baukosten absichern“, heißt es in einer Presseerklärung der Kreisverwaltung. „Diese können aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Klinik nicht aufgebracht werden und müssen daher über zusätzliche Darlehen finanziert werden. Der Mehrheitsgesellschafter der Klinikum Idar-Oberstein GmbH, die Saarland-Heilstätten GmbH, sieht sich aus kommunalrechtlichen Gründen außerstande, eine Sicherheit zu stellen.“ Landrat Miroslaw Kowalski hat in den vergangenen Tagen täglich Gespräche in dieser Sache geführt.

Eine Voraussetzung für die Gewährung der Bürgschaften ist eine Änderung des Gesellschaftervertrags. Das wird auch Thema der gemeinsamen Sitzungen am Montag sein. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die „besicherten“ Darlehen ausschließlich für den Erweiterungsbau verwendet werden. Nachdem Vorabmaßnahmen im Herbst 2024 angelaufen waren, kam es Mitte September 2025 zu einem vorübergehenden Baustopp (wir berichteten).

Genehmigungsantrag bei der ADD gestellt

Bei der ADD haben der Landkreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein einen Genehmigungsantrag für das jetzige Vorgehen gestellt. „In den Vorgesprächen haben die Kommunalverwaltungen und ihre Fachanwälte mit der ADD die Bedingungen abgestimmt, an die die Bürgschaft geknüpft ist. Daher erwarten sie eine Zustimmung“, heißt es in der Presseerklärung des Kreises. Die ADD ist die Aufsichtsbehörde sowohl für den Landkreis als auch für die große kreisangehörige Stadt Idar-Oberstein, während die Kreisverwaltung die Kommunalaufsicht für die Verbandsgemeinde und die Stadt Baumholder ausübt.

„Die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist erforderlich, um die Rechte der kommunalen Gesellschafter zu stärken und die Verwendung der besicherten Darlehensmittel zu gewährleisten“, erläutert Landrat Kowalski. Dazu gehört beispielsweise die erwähnte treuhänderische Verwaltung der Darlehensmittel. Festgeschrieben werden aber auch weitere qualifizierte Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen und die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch ein vom Landkreis bestimmtes Mitglied. Bislang hat – wie beim SHG-Konzern – die Regionalverbandsdirektorin des Regionalverbands Saarbrücken, Dr. Carolin Lehberger, diese Position inne.

Hinzu kommt die Verankerung einer „Call-Option“, die den Landkreis berechtigt, die Geschäftsanteile der SHG auf sich oder einen noch zu benennenden Dritten zu übertragen – etwa für den Fall des Übergangs der Trägerschaft des Klinikums an einen neuen Partner. Diese Änderungen hat auch die Aufsichtsbehörde als Voraussetzung für die Genehmigung der Bürgschaft gefordert.

Kowalski: Keine Erhöhung der Gesellschafteranteile

„Eine konkrete Erhöhung der Gesellschafteranteile ist im ersten Schritt nicht vorgesehen“, stellt der Landrat klar und fügt hinzu: „Wir wären mit den nun zu beschließenden Änderungen am Gesellschaftervertrag dazu aber jederzeit in der Lage.“ Momentan hält die kommunale Familie 49,95 Prozent. Für den Fall, dass die SHG ihre Anteile an der Klinikum Idar-Oberstein GmbH veräußern möchte, stelle die Änderung des Gesellschaftervertrags sicher, dass der Landkreis dann den ersten Zugriff hätte. „Konkrete Pläne der SHG zum Verkauf der Klinik sind dem Landkreis nicht bekannt“, betont Kowalski.

Ziel der kommunalen Gesellschafter sei es, „den lückenlosen hochqualifizierten Betrieb des Klinikums parallel zum Erweiterungsbau sicherzustellen“, wobei der Landkreis den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag hat. „Sollte die SHG hier nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen Alternativen gefunden werden“, erklärt Oberbürgermeister Frank Frühauf: „Konkrete Gespräche gab es hierzu bislang nicht.“ sc/red

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