Landgericht Kreuznach: Keine illegale Beihilfe
Streit um Hunsrücker Kirchenasyl: Hat sich Pfarrer strafbar gemacht?
Kirche
Kreuz am Wegesrand in Neukirchen. Für viele Menschen heute gibt es schlicht Wichtigeres als Religion. Foto: Federico Gambarini/Symbol
Federico Gambarini/Symbol. dpa

Rheinland-Pfalz. Streit ums Hunsrücker Kirchenasyl und kein Ende in Sicht: Nach einer überraschenden Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach haben fünf Geistliche, die Ende Januar eine (angekündigte) Razzia der Staatsanwaltschaft erlebten, keine strafbare Hilfe zum illegalen Aufenthalt von sieben Sudanesen geleistet. Dass die Asylbewerber nicht fristgemäß nach Italien abgeschoben wurden, sei ihnen nicht anzulasten, sagte Gerichtssprecher Daniel Wahn. Denn die Behörden hätten die Ausreisepflichtigen fristgerecht auch aus dem Kirchenasyl nach Italien überstellen können, wo sie erstmals EU-Boden betreten hatten.

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Dass das Mainzer Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) aber im Juni 2018 der Ausländerbehörde und dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), per Weisung untersagt hatte, trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse einen Sudanesen aus seiner Unterkunft zur Abschiebung abzuholen, sei „eine politische Entscheidung“, sagte Wahn auf Nachfrage.

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