Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: In einem Onlinevortrag unserer Zeitung informierte die Juristin über Regelungen beim digitalen Nachlass. Dabei gilt es, gewisse Fallstricke zu umgehen. Laura Muth/Verbraucherzentrale RLP
Wir erledigen heute das meiste digital, in unseren E-Mail-Postfächern finden sich Gas- und Stromverträge, Bankgeschäfte laufen online, und Fotos lagern in einer Cloud. Was passiert mit all diesen Nutzerkonten, wenn man stirbt? Tipps von der Expertin.
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Seit Menschengedenken werden Dinge vererbt: Geld, Schmuck, Häuser, wichtige Erinnerungsstücke... Inzwischen ist eine neue Erbsache ebenso relevant: das digitale Erbe. „Mit dem Tod einer Person geht nach Paragraf 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches dessen Vermögen auf den oder die Erben über.