Gut versorgt in RLP
So vererbt man seine Social- und E-Mail-Konten sicher
Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: In einem Onlinevortrag unserer Zeitung informierte die Juristin üb
Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: In einem Onlinevortrag unserer Zeitung informierte die Juristin über Regelungen beim digitalen Nachlass. Dabei gilt es, gewisse Fallstricke zu umgehen.
Laura Muth/Verbraucherzentrale RLP

Wir erledigen heute das meiste digital, in unseren E-Mail-Postfächern finden sich Gas- und Stromverträge, Bankgeschäfte laufen online, und Fotos lagern in einer Cloud. Was passiert mit all diesen Nutzerkonten, wenn man stirbt? Tipps von der Expertin.

Lesezeit 3 Minuten
Seit Menschengedenken werden Dinge vererbt: Geld, Schmuck, Häuser, wichtige Erinnerungsstücke... Inzwischen ist eine neue Erbsache ebenso relevant: das digitale Erbe. „Mit dem Tod einer Person geht nach Paragraf 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches dessen Vermögen auf den oder die Erben über.

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