Koblenz
Bendorf: Mann darf Erdgeschoss eines Wohnhauses als Gebetshaus nutzen
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Das Vorhaben sei zulässig, wenn es dem „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ Rechnung trage und genügend Parkplätze zur Verfügung stelle. Das Gebetshaus soll jeweils einen Gebetsraum für Männer und Frauen umfassen und für maximal 62 Besucher ausgelegt sein. Es liege in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Gebiet und sei deshalb von der Nachbarschaft hinzunehmen, heißt es in dem Urteil. Bereits im März hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage von Bewohnern eines benachbarten Mehrfamilienhauses abgewiesen. (Az.: 1 K 398/15.KO)
dpa