Wer immer die Vorlage geliefert hat für die Tätowierung auf dem Unterarm von Nationalspieler Marcell Jansen: Der Zeichner hätte in Rheinland-Pfalz keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz geltend machen können. Tattoo-Vorlagen sind steuerrechtlich keine Kunst.Foto: dpa
Neustadt/Weinstraße – Tattoos und Finanzbeamte – passt das zusammen? Zumindest sah das Finanzamt keine Kunst in den Vorlagen, die ein Mann für Tattoos zeichnete.
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Neustadt/Weinstraße - Tattoos und Finanzbeamte - passt das zusammen? Zumindest sah das Finanzamt keine Kunst in den Vorlagen, die ein Mann für Tattoos zeichnete.
Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz, so das Finanzamt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist gleicher Ansicht. Die Zeichnungen für Tattoos sind "gewerbliche Vorlagen", heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil aus ...
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