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Rheinland-Pfalz
Wenn Gefahr im Verzug ist, werde der richterliche Beschluss nachgeholt, sonst aber vorher, erklärte Dreyer. „Das ist die Sachlage hier in Rheinland-Pfalz.“ Sie gehe davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden so handelten. Laut Innenministerium griffen die Fahnder bisher in rund einem Dutzend Fälle auf Listen vor allem von Restaurants zurück – ...
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