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Niedererbach

Niedererbacher sind verzweifelt: Anlieger kämpfen weiter gegen horrende Erschließungsgebühren

Von Susanne Willke
Gemeinsam wollen die Anwohner der Obererbacher Straße in Niedererbach verhindern, dass die Kosten für die Erschließung ihrer Straße durch die Decke gehen. Sie wollen, dass ihre persönlichen Geschichten gehört und respektvoll behandelt werden.
Gemeinsam wollen die Anwohner der Obererbacher Straße in Niedererbach verhindern, dass die Kosten für die Erschließung ihrer Straße durch die Decke gehen. Sie wollen, dass ihre persönlichen Geschichten gehört und respektvoll behandelt werden. Foto: Röder-Moldenhauer

Wie Preisschilder hängen Plakate an den Häusern in der Obererbacher Straße in Niedererbach. Doch bei den Zahlen handelt es sich keineswegs um einen Verkaufspreis, sondern um die Erschließungsgebühr, die im nächsten Jahr fällig werden könnte. Die Straße soll nach dem Willen des Gemeinderates erschlossen werden, nachdem sie seit 70 Jahren besteht und ein Großteil der Anwohner mittlerweile Rentner sind. Zwischen 30.000 und 140.000 Euro Erschließungskosten stehen dabei pro Anlieger im Raum. Mechthild Hummel ist eine von ihnen. Vor ihrem Haus prangt ein Schild mit der Aufschrift: „80.000 Euro – Schuldenberg im Ruhestand“.

Lesezeit: 4 Minuten
„Wir haben alle etwas zurückgelegt“, sagt Mechthild Hummel, „aber, dass es so knüppeldick kommt, damit haben wir nicht gerechnet“, empört sich die Rentnerin, die mit fast 3000 Quadratmetern eines der größten Grundstücke in der Straße besitzt. „Meine Großmutter hat immer gesagt: Land verkauft man nicht,“, erzählt sie weiter, „und jetzt ...
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Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge

Bundesweit wird derzeit über den Sinn von Ausbaubeiträgen diskutiert. Baden-Württemberg, Hamburg, Bayern und Berlin haben sie schon abgeschafft. Im Fall von Nidererbach jedoch geht es um Erschließungsbeiträge, die auf anderen rechtlichen Grundlangen basieren. Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, hat diese beiden Beitragsarten durcheinander gebracht und sich zu Niedererbach geäußert: „Die Konsequenz kann nur heißen: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen!“ Zur Erläuterung:

Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetzbuch sind grundsätzlich nicht umstritten. Diese Kommunalabgabe muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer entrichtet werden. Kommunen finanzieren damit die verkehrsmäßige und technische Erschließung in erster Linie von Baugrundstücken. Der Streit um Erschließungskosten in Niedererbach dreht sich denn auch nicht um deren Rechtmäßigkeit, sondern um deren Höhe beziehungsweise die Dimension der Erschließungsmaßnahmen.

Straßenausbaubeiträge sind Kommunalabgaben, die für spätere Maßnahmen in Straßenbau oder Straßenentwässerung erhoben werden. Die rechtlichen Grundlagen sind Sache der Bundesländer. Über ihre mögliche Abschaffung und Übernahme der Kosten durch das Land wird derzeit gestritten.

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