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Bad Marienberg
In der Zwischenzeit kristallisierte sich heraus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in den 2017 vom Forst an die Gemeinden verschickten Bescheiden womöglich fehlerhaft war, wodurch sich die Widerspruchsfrist nach Einschätzung der Kommunen auf ein Jahr verlängert hat. Die Jahresfrist endete demnach erst am 28. Dezember 2018. Wie VG-Bürgermeister Andreas Heidrich berichtet, suchten ...
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