SymbolbildFoto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang Ebener
Mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens endete ein Verfahren im Diezer Amtsgericht, in dem einem 41-Jährigen exhibitionistische Handlungen vorgeworfen wurden. Zwar konnte eine Zeugin Angaben zu dem Vorfall machen, der sich am 2. September 2013 am Lahntal Rad- und Wanderweg bei Obernhof zugetragen haben soll, aber ihre damalige Begleiterin erschien nicht zur Vernehmung.
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Andreas Galonska
Da die Aussagen beider Frauen Unstimmigkeiten aufwiesen und da eindeutige Beweisfotos des Mannes nicht vorgelegte werden konnten, gab es eine vorläufige Einstellung.
Der 41 Jahre alte Angeklagte aus dem Westerwaldkreis bestritt die Tat vehement. "Die Vorwürfe stimmen überhaupt nicht", erklärte er. Er habe am 2. September einen ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.