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Rhein-Lahn
„Seitens der Landesregierung wird dem Ergebnis des Rechnungshofs nur insofern gefolgt, dass für die Reaktivierung der Verbindung Limburg-Diez-Hahnstätten für den Schienenpersonennahverkehr in der vorliegenden Variante im Rahmen der durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) kein volkswirtschaftlicher Nutzen dargestellt werden kann“, betont Wissing. Zu der vom Rechnungshof ins Spiel gebrachten Optimierung des Busverkehrs unterstreicht ...
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