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Limburg-Weilburg
16 Zeitarbeiter verklagen Verleihfirma
Limburg-Weilburg - Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember vorigen Jahres gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) und somit auch für „Manpower“ seit 2003 abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Diese Entscheidung, die für Zeitarbeitsfirmen Nachforderungen in Milliardenhöhe zur ...