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Bad Ems

Was Bad und Kino dürfen, soll dem Bad Emser Bartholomäusmarkt nicht verwehrt werden

Von Michaela Cetto
Bekanntes Bild beim Bartholomäusmarkt 2018: Marktmeister Willi Willig führt geladene Gäste übers Marktgelände, auf dem sich Buden, Karussells und Verkaufstände aneinanderreihen und die Besucher sich – bestenfalls – auf die Füße treten. Im Jahr 2020: unvorstellbar.
Bekanntes Bild beim Bartholomäusmarkt 2018: Marktmeister Willi Willig führt geladene Gäste übers Marktgelände, auf dem sich Buden, Karussells und Verkaufstände aneinanderreihen und die Besucher sich – bestenfalls – auf die Füße treten. Im Jahr 2020: unvorstellbar. Foto: Michaela Cetto/Archiv

Der Blumenkorso in Bad Ems ist längst abgesagt. Der Bartholomäusmarkt aber noch nicht. „Wir wären durchaus in der Lage, innerhalb weniger Tage einen abgespeckten Bartholomäusmarkt auf die Beine zu stellen“, sagt Marktmeister Willi Willig. Das große Aber: „Wir bräuchten dringend verlässliche Definitionen und Richtlinien.“ Bis heute habe die Landesregierung noch nicht erklärt, was genau unter Großveranstaltungen, die bis mindestens 31. Oktober verboten sind, zu verstehen ist.

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„Wir haben genug Selbstbewusstsein, um den Markt als Großveranstaltung zu deklarieren“, sagt er. Deswegen sei völlig klar, dass der Markt nicht in gewohnter Weise stattfinden könne. „Aber wir haben uns natürlich Gedanken gemacht und einige Konzepte entwickelt, wie der Markt unter Einhaltung der Hygienerichtlinien und Auflagen durchführbar wäre. Um aber ...