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Stadtumbau Nastätten: Rat verabschiedet Konzept

Von Cordula Sailer
Die Stadt Nastätten hat die „Lilie“ gekauft – gefördert vom Stadtumbauprogramm. In dem denkmalgeschützten Fachwerkhaus soll unter anderem die Stadtverwaltung untergebracht werden. Die Ziele des Stadtumbaus sind in einem Entwicklungskonzept festgehalten.  Foto: Cordula Sailer
Die Stadt Nastätten hat die „Lilie“ gekauft – gefördert vom Stadtumbauprogramm. In dem denkmalgeschützten Fachwerkhaus soll unter anderem die Stadtverwaltung untergebracht werden. Die Ziele des Stadtumbaus sind in einem Entwicklungskonzept festgehalten. Foto: Cordula Sailer

Noch kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Nastätter Stadtrat das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Isek) für den Stadtumbau verabschiedet – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Innenministerium. Diese steht noch aus. Allerdings war es dem Rat wichtig, das Konzept noch jetzt zu verabschieden, damit Privatleute nicht mehr allzu lange auf Fördermöglichkeiten warten müssen, wie Stadtbürgermeister Joachim Rzeniecki unserer Zeitung erklärt. Das Isek ist unter anderem die Voraussetzung dafür, dass Fördergelder fließen können. Es enthält Ziele, die sich Nastätten für den Stadtumbau steckt.

Lesezeit: 4 Minuten
Bis 2026 ist die Blaufärberstadt in das Förderprogramm Stadtumbau aufgenommen. 8,5 Millionen Euro sollen für städtische und private Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, um den Stadtkern (knapp 20 Hektar Sanierungsgebiet) weiterzuentwickeln. In das nun verabschiedete Entwicklungskonzept sind zahlreiche Ideen eingeflossen. Beteiligt waren nicht nur Stadtrat und Bauausschuss, sondern auch das beauftragte ...
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Zuschüsse und verbesserte Abschreibung

Im Rahmen des Stadtumbaus können private Bauherren von günstigeren Bedingungen bei der steuerlichen Abschreibung sowie von Fördergeldern profitieren. Um Fördermittel an Privatleute vergeben zu können, muss der Stadtrat in einem nächsten Schritt eine sogenannte Modernisierungsrichtlinie beschließen, wie Christoph Bökenbrink vom Planungsbüro WSW & Partner unserer Zeitung erklärt. Darüber werden dann die Fördersätze sowie Maximalsummen für eine Förderung festgelegt. Eine entsprechende Musterrichtlinie finde sich auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Möchte ein Bauherr dann eine finanzielle Unterstützung über den Stadtumbau in Anspruch nehmen, gelte es, einen Antrag zu stellen.

Dieser, so Christoph Bökenbrink, sollte Planzeichnungen und Unternehmerangebote beinhalten – als Beurteilungsgrundlage, ob ein Projekt im Sinne des Stadtumbaus ist. Über die Sanierungsmaßnahme und die Förderung müsse dann eine Modernisierungsvereinbarung, also eine vertragliche Vereinbarung, zwischen Stadt und Bauherr getroffen werden. Steht das Haus, das saniert werden soll, auf einer mit der ADD abgestimmten Liste sanierungsbedürftiger Gebäude, könne der Stadtrat selbstständig nach der Modernisierungsrichtlinie über die Förderung entscheiden. Stehe das Haus nicht auf dieser Liste, sei eine Abstimmung mit der ADD notwendig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn sei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und komme keiner Zusage einer späteren Förderung gleich. csa

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