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Boppard
Seit dem Jahr 2017 belegt die Stadt nicht nur Freizeitbesucher, sondern auch Personen mit Zweitwohnsitz mit diesem Beitrag von jährlich 20 Euro. Wie Boppards Bürgermeister Walter Bersch erläutert, wird der Gästebeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) „von den Personen, die bei uns keine Steuern zahlen und für die wir auch keine ...
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