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1 Was unterscheidet ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren von einem Insolvenzverfahren? Das Eigenverwaltungsverfahren wird nicht erst eingeleitet, wenn ein Unternehmen schon zahlungsunfähig ist, sondern schon im Vorfeld. Sobald absehbar ist, dass ein Tag kommen wird, an dem ein Unternehmen nicht mehr alle fälligen Verbindlichkeiten wird bedienen können. Schade: „Bei einem gut geführten ...
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