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Koblenz
Einen Hauseinbruch gesteht der Angeklagte, er entschuldigt sich sogar bei der Wohnungsinhaberin. Die Zeugin berichtet, dass sie an einem arbeitsfreien Wochentag häusliche Arbeiten erledigte. Um dabei nicht gestört zu werden, habe sie nicht geöffnet, als es an der Haustür klingelte. Dann habe sie ein Geräusch gehört, das wie Gläserklirren geklungen ...
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