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Cochem-Zell

Diebesgut für ein Vielfaches weiterverkauft: Amtsgericht spricht Cochem-Zeller frei

Von Philipp Wirtz
Vor dem Amtsgericht Cochem wurde ein Mann vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Dem Mann konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Cochem-Zeller hatte Diebesgut im Wert von 81.000 Euro verkauft.  Archivfoto: Kevin Rühle
Vor dem Amtsgericht Cochem wurde ein Mann vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Dem Mann konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Cochem-Zeller hatte Diebesgut im Wert von 81.000 Euro verkauft. Archiv Foto: Kevin Rühle

Mehr als 81.000 Euro soll ein Mann aus dem Landkreis Cochem-Zell durch den Verkauf von Diebesgut erwirtschaftet haben. Deswegen sah er sich jüngst mit dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei konfrontiert. Es ist schon eine beachtliche Summe, die der Angeklagte durch den Verkauf diverser Elektroartikel über eine Online-Verkaufsplattform umgesetzt haben soll. Auffällig sind dabei vor allem die enormen Gewinnspannen. So hat der Angeklagte beispielsweise ein Sensorbauteil, das er für 180 Euro eingekauft hatte, anschließend für das fünfzehnfache, nämlich 2700 Euro, im Netz angeboten. Der Einkaufspreis war nur deswegen so günstig, weil es sich bei all diesen Elektroartikeln um Diebesgut handelte.

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Ein Angestellter einer Maschinenbaufirma (Herr K.) aus Prüm hatte in den Jahren 2015 und 2016 immer wieder Produkte, die als Restposten gekennzeichnet waren, mitgehen lassen und anschließend online feilgeboten. Dafür wurde er bereits rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dass der Angeklagte Diebesgut verkauft hat, ...