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Bendorf
Die 523 Personen dürfen damit in dieser Zeit ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Und sie dürfen auch keinen Besuch empfangen, der nicht zu ihrem Haushalt gehört. Die Quarantäne-Verordnung gilt indes nicht für die Eltern der Kinder – sofern diese nicht positiv auf das Coronavirus getestet worden ...
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