Vogelgrippe
Kreisverwaltung ordnet Stallpflicht für Geflügel an
Hühner und anderes Geflügel müssen bis auf Weiteres im Kreis Birkenfeld im Stall gehalten werden. Grund ist der Ausbruch der Vogelgrippe. Bei einem in der Nähe von Rhaunen gefundenen toten Kranich wurde der Erreger festgestellt.
Carsten Rehder/dpa. dpa/Carsten Rehder

Hühner und anderes Geflügel müssen bis auf Weiteres im Kreis Birkenfeld im Stall gehalten werden. Grund ist der Ausbruch der Vogelgrippe. Bei einem in der Nähe von Rhaunen gefundenen toten Kranich wurde der Erreger festgestellt. 

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Die sogenannte Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, hat den Kreis Birkenfeld erreicht: Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor hat am Freitag bestätigt, dass ein am 24. Oktober bei Rhaunen gefundener Kranich mit dem Erreger des Typs H5N1 infiziert war. Hausgeflügelbestände sind im Kreis Birkenfeld bisher nicht betroffen.

Um eine Einschleppung der Tierseuche vom Wildgeflügel in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Birkenfeld für ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis Birkenfeld) eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die zum einen eine Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel sowie ein Verbot für die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art vorsieht. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt am 1. November in Kraft.

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für Ausbrüche der Vogelpest in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland weiterhin als „hoch“ ein. Dem Institut, das auch als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in Deutschland fungiert, zufolge breitet sich der Erreger unter Wildvögeln und Geflügel stark aus. Grund ist der aktuell stattfindende Vogelzug von Kranichen und anderen Wildvögeln. In mehreren Landkreisen wurden bereits bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögeln gemeldet.

Kreisveterinäramt warnt: Tote oder kranke Vögel nicht anfassen

Zur Meldung von tot aufgefundenen Wildtieren oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: tierseuchen@landkreis-birkenfeld.de

Während der Dienstzeiten ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 06782/158.013 erreichbar. Um die Meldung bearbeiten zu können, benötigt die Behörde folgende Angaben: • Name und Erreichbarkeit der meldenden Person

• genauer Fundort, bei Fund im freien Feld wenn möglich mit Geodaten

• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. red

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