Brüssel

Studie: Maut für Pkw bricht EU-Recht

Pkw-Maut
Laut einem Medienbericht könnten Erhöhungen nach Einführung der Pkw-Maut auch Deutsche treffen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Neuer Ärger um die Pkw-Maut: Die deutschen Pläne verstoßen nach einer ersten Einschätzung Österreichs gegen EU-Recht. Der Verkehrsminister des Landes, Alois Stöger, stellte in Brüssel am Rande eines Treffens mit seinen europäischen Kollegen Zwischenergebnisse eines Gutachtens vor.

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„Es gibt einige Rechtswidrigkeiten, wo man noch Nachbesserungsbedarf hat“, sagte Stöger. Österreich erwägt demnach weiterhin „alle rechtlichen Schritte bis hin zur Klage“. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wies die Kritik zurück.

Die Pkw-Maut soll auch für inländische Autobesitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, die Kosten dafür sollen ihnen aber voll durch Reduzierungen bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden. Fahrer aus dem Ausland sollen für Autobahnen zahlen.

Die Pläne sorgen für Ärger zwischen den Regierungsparteien in Berlin. Brüssel warnt zudem vor einer Benachteiligung von EU-Bürgern. Und nun gießt Österreichs Verkehrsminister weiteres Öl ins Feuer. Das Konstrukt ist laut Stöger eine „indirekte Diskriminierung“. Maut und Steuersenkung seien zwar formal getrennt, „aber es besteht eine enge zeitliche und inhaltliche Koppelung“.

Stöger stützte sich bei seiner Kritik auf ein Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer von der Universität Innsbruck. Auch die geplante Staffelung der Preise für Vignetten in Deutschland ist Stöger ein Dorn im Auge. So seien die Kosten der Vignetten für zehn Tage oder zwei Monate unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Jahresvignette. Ausländer, die im Urlaub oder auf der Durchreise sind, würden häufiger zu Kurzzeitvignetten greifen als einheimische Fahrer, so das Argument. Allerdings sind auch in Österreich Kurzzeitvignetten – relativ gesehen – teurer als Langzeitvignetten.

Grundsätzlich habe er nichts gegen eine Maut, die zur Finanzierung des Verkehrsnetzes beiträgt, sagte Stöger. Es komme aber auf die Umsetzung an. Sein Rat an die Bundesregierung: „Macht es, aber macht es so, dass die Ausländer nicht diskriminiert sind.“

Dobrindt hielt dagegen: „Die heute von Österreich vorgetragenen Punkte sind bereits intensiv geprüft und durch das Gutachten von Professor Hillgruber widerlegt worden.“ Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber von der Uni Bonn hatte das Vorhaben im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums geprüft – und für vereinbar mit EU-Recht erklärt.