Zwei Verfahren stehen an: Das ist der zeitliche Rahmen
Laut Schulaufsicht (ADD) Trier müssen zwei Verfahren durchgeführt werden: Die Nichtzustimmung des Schulträgers wurde an das Ministerium weitergeleitet, das nun entscheiden muss, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis für die Aufhebung der Schule vorliegt.
Sollte dies der Fall sein, wird die Schule durch die ADD aufgehoben. Bei der Nichtzustimmung des Bezirkspersonalrates (BPR) legt die ADD dem Ministerium den Vorgang vor. Der Hauptpersonalrat (HPR) des Landes Rheinland-Pfalz muss dann dem Ministerium mitteilen, ob er die Entscheidung des BPR bestätigt.