Städte sollen aber selbst entscheiden, ob sie Vorschriften erlassen - Wie groß ist das Problem?
Zweckentfremdung ja oder nein: Land will Gesetz gegen Airbnb
Das Angebot privater Wohnungen für Touristen lockt Investoren an. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Wer in rheinland-pfälzischen Großstädten wie Trier, Mainz und Koblenz leben will, erlebt oft eine zähe Suche nach einer Wohnung. Oberbürgermeister prangern immer häufiger an, dass Privatleute und Investoren Immobilien nur nutzen, um Touristen darin wohnen zu lassen und Kasse zu machen. Das verschärfe die Wohnungsnot. Nun will das Land den Kommunen erlauben, Onlineportalen wie Airbnb, auf denen Nutzer solche Angebote zur Untermiete schalten, einen Riegel vorzuschieben.

Nach Informationen unserer Zeitung legt Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) dem Kabinett am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der es Städten und Gemeinden ermöglicht, die Zweckentfremdung von Wohnraum über Satzungen zu verbieten. Das diene der „Erhaltung des Wohnraumangebots in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und in denen dem Wohnraummangel nicht ...

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