Justiz Ihr Mann überlebte das Warschauer Getto - Seit seinem Tod ist sie mittellos - Oberlandesgericht gewährt Beihilfe, doch Ministerium will Revision
Wiedergutmachung: Witwe eines NS-Opfers verzweifelt am Landesamt
Nazis treiben Juden aus dem Warschauer Getto zum Abtransport in ein Konzentrationslager zusammen. Der Fall eines NS-Opfers, das das Grauen überlebte, beschäftigt das Oberlandesgericht Koblenz. Es geht um seine Witwe, die keine Beihilfe bekommen soll – weil sie in Israel lebt. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Es ist ein nüchternes Aktenzeichen, aber dahinter verbirgt sich ein grausames Schicksal im Warschauer Getto: Doch das Aktenzeichen „5wg 404/17 E“ wurde nicht vor Jahrzehnten vergeben, sondern es ist ganz aktuell. Es steht auf einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, das in diesem Fall von der Geschichte eingeholt wurde. Und: Es spricht der Witwe eines NS-Opfers eine Beihilfe zum Lebensunterhalt zu. Doch die Frau hat die Rechnung ohne das rheinland-pfälzische Amt für Wiedergutmachung gemacht. Das Amt will diese Beihilfe verweigern – es geht um einen Zweidrittel-Bruchteil der Witwenrente.

Lesezeit 4 Minuten
Das für Fälle außerhalb von Europa bundesweit zentral zuständige Amt zieht sogar vor den Bundesgerichtshof (BGH), um doch noch eine Revision zu erzwingen. Die hat das OLG Koblenz – auch angesichts noch weniger gleichgelagerter Notfälle – nicht zugelassen.

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