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So oft gibt es Urteile gegen Schwarzfahrer

Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat, die laut Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. In Rheinland-Pfalz gab es im Jahr 2017 laut Justizminister Herbert Mertin (FDP) fast 1780 Verurteilungen wegen Schwarzfahrens. Im Jahr davor sind es rund 1930 gewesen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. In den meisten Fällen sei eine Geldstrafe verhängt worden.

Wie künftig mit Schwarzfahrern umgegangen werden soll, ist umstritten. Die beiden Oppositionsparteien Linke und Grüne hatten im vergangenen Jahr im Bundestag jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt, nach denen das Fahren ohne Ticket keine Straftat mehr sein soll.

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