Der Landesbetrieb Mobilität Diez und die Baufirmen weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Fußgänger in dem für sie abgetrennten Bereich bleiben. In der Pressemeldung des LBM heißt es: „Das Betreten der Baustelle ist lebensgefährlich und strengstens untersagt, Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet. Die Nutzung der provisorischen Fußgängerführung ist ein Angebot, welches ausdrücklich auf eigene Gefahr in Anspruch genommen werden kann.
Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. Für alle anderen bleibt nur der Weg über den Geisenberg und den Schläfer oder die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.“ hpg