Justiz Verfassungsgerichtshof weist Antrag der rheinland-pfälzischen Fraktion ab und sieht keine Anzeichen von Willkür
„Gestaltungsspielraum“: AfD im Landtag bekommt keine zusätzlichen Ausschuss-Sitze
Landtag Rheinland-Pfalz
Das Landeswappen von Rheinland-Pfalz. Foto: Arne Dedert/Archiv
Arne Dedert/Archiv. dpa

Rheinland-Pfalz. Die Mainzer AfD-Landtagfraktion hat keinen Anspruch auf einen zweiten Sitz in den Parlamentsausschüssen, obwohl sie doppelt so viele Landtagsabgeordnete stellt wie Grüne und FDP zusammen, die wie AfD auch je einen Ausschusssitz haben. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz jetzt entschieden. Damit ist die AfD im Organstreitverfahren gescheitert.

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Nach der VGH-Entscheidung hat die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass bei der Ausschussgröße das für sie bestmögliche Zählverfahren zum Zuge kommt. Sie habe auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausschussgröße. Hinzu kommt für den VGH, dass die AfD mit einem zweiten Sitz im Vergleich zur Stärke im Parlament überrepräsentiert sei.

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