Die fünf notwendigen Realisierungsschritte im Überblick
Zuständig bei der Realisierung der Mittelrheinbrücke ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez. Laut LBM sind nach geltendem Recht in Rheinland-Pfalz dazu fünf Planungsschritte erforderlich. Die Fördersummen ergeben sich im Laufe der Verfahrens. Erst am Ende der schrittweisen Planung werden die exakten Gesamtkosten für das Projekt feststehen:
1. Raumordnung: Erarbeitung der Raumordnungsunterlagen, Abstimmung mit der Unesco, Einleitung des Verfahrens und raumordnerischer Entscheid.
2. Detailplanung: Vorentwurf, Visualisierung mit Anschlüssen an die Bundesstraßen und landespflegerischem Konzept.