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Die fünf notwendigen Realisierungsschritte im Überblick

Zuständig bei der Realisierung der Mittelrheinbrücke ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez. Laut LBM sind nach geltendem Recht in Rheinland-Pfalz dazu fünf Planungsschritte erforderlich. Die Fördersummen ergeben sich im Laufe der Verfahrens. Erst am Ende der schrittweisen Planung werden die exakten Gesamtkosten für das Projekt feststehen:

  • 1. Raumordnung: Erarbeitung der Raumordnungsunterlagen, Abstimmung mit der Unesco, Einleitung des Verfahrens und raumordnerischer Entscheid.
  • 2. Detailplanung: Vorentwurf, Visualisierung mit Anschlüssen an die Bundesstraßen und landespflegerischem Konzept.

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