Behindertenwerkstätten werden mit Millionen gefördert - Landesrechnungshof: Prüfrecht ist immer noch nicht ausreichend
Behindertenwerkstätten werden mit Millionen gefördert: Verstößt das Land gegen eigenes Gesetz?
Der Streit zwischen Land und den sogenannten Leistungserbringern, beispielsweise Behindertenwerkstätten, schwelt seit mehreren Jahren. Im Rechnungshofbericht 2014 tauchten gestiegene Kosten auf. Das Land wollte prüfen, die Träger sagten: Es gibt kein Prüfrecht. Ist das noch immer der Fall? Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Das Land gibt extrem viel Geld für soziale Leistungen aus – auch für die Eingliederungshilfe. Allein für die Behindertenwerkstätte waren es im vergangenen Jahr rund 260 Millionen Euro. Doch was passiert mit dem ganzen Geld? Diese Frage stellte der Landesrechnungshof bereits 2014. Anlass war, dass die Kosten für die Werkstätten gestiegen waren. Eine Antwort gab es nicht: Die Betreiber betonten, dass das Land keine Prüfberechtigung hat. Nach langem (Rechts-)Streit sollte der neue Landesrahmenvertrag dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LJSV) ein anlassloses Prüfrecht gegenüber den Leistungserbringern garantieren. „Tut er nicht“, schreibt nun aber Rechnungshofchef Jörg Berres.

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In einem Schreiben an die Mitglieder des Sozialausschusses, der am heutigen Donnerstag tagt, warnt Berres vor dem Entwurf, der allerdings bereits am 28. Dezember unterzeichnet wurde: Dass das anlasslose Prüfrecht im Rahmenvertrag umgesetzt wurde, „vermag (.

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