Bisher sind bereits rund 53.900 Einsprüche in den Datenbanken registriert. Davon seien 8000 erledigt, sagt die Sprecherin des Landesamts für Steuern, Wiebke Girolstein, auf Anfrage. Mit dem Rücklauf der Grundsteuererklärungen zeigt sich der Präsident des Landesamts für Steuern, Stephan Filtzinger, aber recht zufrieden. Rund 85 Prozent der Eigentümer haben die Formulare für die neue Berechnung bisher in Rheinland-Pfalz eingereicht. Für 842.400 von landesweit etwa 2,5 Millionen Immobilien wurden inzwischen Grundsteuerbescheide verschickt.
Wie Filtzinger sagt, seien die meisten Einsprüche recht diffus begründet. Viele Bürger machten allgemein verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Dabei greifen sie offenbar häufig auf Mustereinspruchschreiben von Verbänden zurück, wie es heißt. Erkennbar fürs Landesamt: Die Bürger warten – wie insgeheim auch viele Finanzbeamte – auf eine Musterklage, damit die Bescheide vom Staat vorläufig gestellt werden.
Musterklage müsste zunächst ein Bundesgericht erreichen
Aber dafür müsste eine beispielsweise vom Eigentümerverband Haus & Grund angekündigte Musterklage erst einmal ein Bundesgericht erreichen und ein Aktenzeichen tragen. Denn die Länder lehnen es trotz lauter Forderungen – auch von der Steuergewerkschaft – bisher ab, von sich aus die Bescheide vorläufig zu stellen, um sich einer gigantischen Einspruchswelle zu erwehren.
Denn dann würden sie auch schon die riesige Immobilieninventur von privaten und öffentlichen Liegenschaften infrage stellen. Zudem sind sie zum gesetzlichen Vollzug verpflichtet. Das Mainzer Ministerium verweist darauf, dass die Gemeinden für ihre Hebesätze sowie für ihre Haushalts- und Finanzpläne eine verlässliche Grundlage brauchen. „Diese ist bei einer vorläufigen Feststellung nicht gewährleistet.“
Entscheidend wäre in Rheinland-Pfalz eine Musterklage gegen das Bundesmodell, das auch in NRW, Schleswig-Holstein, Berlin oder Brandenburg gilt. Wie Filtzinger im Gespräch mit unserer Zeitung sagt, sei in Rheinland-Pfalz noch keine Klage anhängig. Wie zu erfahren ist, können Steuerzahler auch das Instrument der Sprungklage nutzen: Wenn das Finanzamt einverstanden sei, lasse sich das Einspruchsverfahren überspringen und ein konkreter Fall direkt dem Finanzgericht in Neustadt/Weinstraße vorlegen. Das könnte theoretisch das Verfahren aussetzen und schnell dem Bundesfinanzhof vorlegen.
Kommunen sind “überwiegend pünktlich"
Ob mehr öffentliche oder private Eigentümer noch keine Erklärung abgegeben haben, lässt sich fürs Landesamt schwer abschätzen. Wie die Sprecherin des Landesamts, Wiebke Girolstein, aber sagt, liefern die Kommunen „überwiegend pünktlich“ ihre Angaben ab. In Seminaren sei ihnen auch vermittelt worden, wann sie selbst grundsteuerpflichtig sind und wie sie im elektronischen Portal Elster die für sie entscheidenden Bescheide abrufen können. Denn die Finanzämter schicken den Rathäusern die Messzahlen nicht einfach zu.
Noch arbeiten die Finanzämter Erklärungen ab, „um bis Mitte 2024 die Bewertungen abzuschließen“, so Filtzingers Ziel. Aber von April an werden sie auch Erinnerungsschreiben an die schicken, die sich noch nicht gerührt haben. Damit wird auch ein Datum für die Abgabe gesetzt. Notfalls droht ein Verspätungszuschlag, in der Regel 25 Euro pro Monat.