Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung in der Sozialgesetzgebung, mit der Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll.
Der Arbeitnehmer hat ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Rund 70 Prozent der Lohnkosten werden als Ausgleich für die Minderleistung des behinderten Menschen von der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung übernommen und direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt.