Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute haben elf weitere Länder nachgezogen.
Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können junge Menschen ab ihrem 16. Geburtstag ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich.