Teilnahmevoraussetzungen Die von der ADD Koblenz vorgeschlagene und letztendlich vom Bildungsministerium ausgewählte Schule muss 3- bis 4-zügig sein und einen „hohen Anteil vulnerabler Schüler“ haben. Sprich: Es muss eine hohe Krankheitslast bei den Schülern gegeben sein (besonders in Bezug auf chronische Erkrankungen). Auch das soziale oder sozioökonomische Umfeld spielt eine Rolle. Darüber hinaus muss ein Sprechzimmer für die Schulgesundheitsfachkraft zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird von der SGF gemeinsam mit der Schule eingerichtet. Dabei kann die jeweilige Person ihre Wünsche bezüglich der Ausstattung des Sprechzimmers sowie der Materialien zu Beginn ihrer Tätigkeit mit einbringen.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Schule muss zur Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zum Einsatz der SGF (gemeinsam mit der SGF) bereit sein;
- die Schule muss an der projektbegleitenden Evaluationsstudie teilnehmen;
- die Schule muss zudem die Bereitschaft zur Unterstützung in der Schulgemeinschaft (insbesondere Kollegium, Eltern) mitbringen sowie mit dem Gesundheitsamt und Schulträger kooperieren.
Aufgaben der SGF Die Schulkrankenschwester leistet bei Not- oder Unfällen Erste Hilfe, verabreicht Medikamente, unterstützt chronisch erkrankte Schüler, ist Ansprechpartner und Vertrauensperson und kann so früh erkennen, falls sich in der Schülerschaft psychische Auffälligkeiten einstellen. Darüber hinaus etabliert sie ein gesundheitsbewusstes Schulklima.
Qualifikation Bei einer SGF handelt es sich um eine examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekraft mit Berufserfahrung, die zudem eine berufsbegleitende Qualifizierung in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt durchläuft. Die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der SGF obliegt dem Träger, der LZG.
Auswirkungen „Wir sehen schon jetzt viele positive Auswirkungen dieses Modellprojekts“, resümiert Bildungsministerin Stefanie Hubig. So habe man in den Mainzer Schulen beobachtet, dass es weniger Fehlzeiten gab, bessere Lernvoraussetzungen geschaffen und Bildungserfolge erzielt wurden.
Kosten Die Personalkosten sowie die Erstausstattung des Sprechzimmers der SGF in Höhe von 3000 Euro übernimmt die LZG. Ein Dienstlaptop und ein Handy werden ebenfalls seitens des Trägers bereitgestellt. Die LZG stellt den Schulen eine Liste für die Erstausstattung bereit. Die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien liegt im Aufgabenbereich des Schulträgers.