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Wie Herr Mustermann plötzlich in die höhere Steuerklasse rutscht

Die Sprecherin des Landesamts für Steuern, Wiebke Girolstein, erklärt an einem Beispiel, wie viele Rheinland-Pfälzer im Corona-Jahr 2020 mit Kurzarbeitergeld in eine höhere Steuerklasse rutschen können.

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Der ledige Michael Mustermann arbeitet in einem Metall verarbeitenden Unternehmen. Während der Corona-Pandemie ist er im Jahr 2020 zeitweilig von seinem Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt worden. Sein Kurzarbeitergeld betrug 3780 Euro. Dies hat er steuerfrei erhalten.

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