Wie geht's nach dem Abschied weiter? Die Altersversorgung der Abgeordneten ist klar geregelt
„Die hat doch nach zwei Legislaturperioden sicher ausgesorgt“, war aus politischen Kreisen und an der Bürgerbasis zu hören, nachdem die CDU Julia Klöckner statt Antje Lezius für den Wahlkampf an der Nahe nominiert hatte. Das ist aber ein Trugschluss. Die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten ist klar geregelt: „Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen“, heißt es im entsprechenden Gesetz.
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Pro Jahr der Zugehörigkeit im Parlament gibt es 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der monatlichen Grundbezüge und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wurde zum 1.