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Wie die Krankenkassen Selbstzahler veranschlagen

Wer nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist, sondern sein Einkommen zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, kann sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichern. Dieser Personenkreis wird von den GKVen als Selbstzahler geführt. Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds. Hierbei sind grundsätzlich alle Einnahmen zu berücksichtigen, die dem allgemeinen Lebensunterhalt dienen, also nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch zum Beispiel Zinsen, Mieteinnahmen, der Zahlbetrag der Rente, Versorgungsbezüge und ähnliche Einnahmen.

Quelle: Wikipedia

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